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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2023)

  1. Allgemeiner Teil
  2. Vertragsparteien

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der neowork GmbH, Burgstrasse 9 in 94428 Eichendorf, vertreten durch die Geschäftsführenden, Jana Berger und Michael Berger dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.

1.2.
Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.

  1. Vertragsgegenstand

2.1.
Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestell- oder Auftragsbestätigung von neowork GmbH mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.2.
Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn neowork ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  1. Vertragsschluss
    Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung von neowork erwirbt. Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
  2. Leistungsbeschreibung
    Der Vertrag berechtigt neowork dazu, die Kundendaten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende Daten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen. neowork ist dabei verpflichtet, sich an die geltenden Datenschutzvorschriften zu halten.
  3. Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht

5.1.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. neowork behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.

5.2.
Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist neowork berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 (5) BGB) geltend zu machen.

5.3.
neowork ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.

5.4.
Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

5.5.
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und neowork zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

  1. Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1.
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von neowork.

6.2.
Der Kunde verpflichtet sich, neowork alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Kunden, ergeben sich aus Teil B dieser AGB entsprechend der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.

6.3.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von neowork veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an neowork übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Verwertungsrechte Dritter verfügt. Der Kunde wird neowork durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen darf.

6.4.
Zur Weiterentwicklung unserer (Dienst-)Leistungen, insbesondere im Hinblick auf branchenspezifische Trends und die proaktive Reaktion auf Marktveränderungen, führt neowork regelmäßig Tests durch. Dabei wird getestet, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel wird neowork die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde jedoch auch keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.

6.5.
Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und -systeme zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Internetplattformen und -systeme keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Störungen und Betriebsunterbrechungen kommen.

  1. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

7.1.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten am Portal, den Domains, der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, dem vom Kunden genutzten Portal, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von neowork verbleiben uneingeschränkt bei neowork.

7.2.
neowork ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

  1. Gewährleistung
    Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber neowork anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
  2. Geheimhaltung und Schutz von Personendaten

9.1.
neowork verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die neowork von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten.

9.2.
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst, werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, neowork unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist neowork berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

9.3.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit neowork im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

9.4.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.

9.5.
Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.

9.6.
neowork ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Richtlinien und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

  1. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
    Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von neowork abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, neowork unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet neowork nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, neowork von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und neowork den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
  2. Laufzeit und Kündigung
    Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, produktspezifisch ergibt sich etwas anderes aus Teil B dieser AGB.
  3. Schlussbestimmungen

12.1.
Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.

12.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland.

  1. Besonderer Teil
  2. Stellenanzeigen und Nutzung der Plattform

1.1.

1.1.1.
neowork stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Unternehmensprofilen auf den Webseiten von neowork zur Verfügung. Die Stellenanzeigen („Anzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet und in den Social Media Kanälen veröffentlicht.

1.1.2.
Neben Stellenanzeigen hält neowork auch andere berufs- und karrierebezogene Leistungen und Informationen für Nutzer*innen und Kunden auf den Webseiten bereit. Unter Berücksichtigung der Interessen von Nutzer*innen und Kunden ist die empfängerfreundliche Aufbereitung und Präsentation der Informationen durch neowork essenziell, um die Nutzbarkeit der Webseiten zu gewährleisten. neowork behält sich deshalb vor, die Darstellung der Webseiten zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen anzupassen sowie Dienstleistungen einzustellen oder zu erweitern, soweit diese nicht vertraglich zugesicherten wurden.

1.1.3.
neowork übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

1.1.4.
Die Schaltung der Stellenanzeige kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslauftzeit nicht genutzt wurden. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der Anzeigenplätze und Unternehmens-Profil-Darstellung, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden.

1.1.5.
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbs-, datenschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde ist insbesondere allein für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, die seine angelieferten Inhalte betreffen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Anzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot, noch gegen Rechte Dritter verstößt.

1.1.6.
Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von neowork veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens neowork auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;

1.1.7.
neowork behält sich zu jeder Zeit vor, die Kategorisierung, Rubrizierung oder Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise.

1.1.8.
Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich neowork das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln.

1.1.9.
Wir weisen darauf hin, dass neowork nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. neowork ist jedoch bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten, auch im Namen des Kunden, zu unterbinden.

1.1.10.
Ein Angebot von neowork zu einem niedrigeren Preis als in der Preisliste angegeben, ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Nicht möglich ist es, einen Dritten anstelle des Kunden als Vertragspartner auftreten zu lassen, z. B. eine Agentur.

  1. Pflichten des Kunden als Auftraggeber

2.1.
Der Kunde ist gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die von neowork vertragsgemäß erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.2
Der Kunde informiert neowork unverzüglich und vollständig, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.